Illegale Sammlungen von Elektroschrott

Illegale Sammlungen von Elektroschrott

Wer Elektroaltgeräte dafür bereitstellt handelt gesetzwidrig



Elektroaltgeräte dürfen wegen ihrer stofflichen Zusammensetzung aus Wertstoffen, aber auch wegen ihrer Schadstoffanteile nicht in die graue Restabfalltonne entsorgt werden. Die WAS nimmt diese Geräte aus dem privaten Herkunftsbereich gebührenfrei an und holt bestimmte Geräte auch gebührenfrei ab.

Diese Erkenntnis dürfte den meisten Bürger*innen bekannt sein. Nicht bekannt ist vielleicht die Tatsache, dass ausschließlich öffentlich-rechtliche Entsorger wie die WAS in Wolfsburg hier tätig sein dürfen, damit diese Abfälle einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden können. Dieses schreibt der Gesetzgeber im Elektrogesetz des Bundes so vor, nimmt aber gleichzeitig auch die Bevölkerung in die Pflicht: Abfallbesitzer*innen, die wissentlich oder auch unwissentlich Altgeräte unbefugten Schrottsammlern übergeben oder bereitstellen, droht mindestens ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
 
Eine Straftat liegt dann vor, wenn die Weitergabe ein Umweltdelikt zur Folge hat. Häufig werden Geräte ausgeschlachtet und die nicht werthaltigen Hinterlassenschaften finden sich in Feld und Wald. Aktuell kursieren wieder Wurfzettel in Briefkästen im Ortsteil Neuhaus und bitten um „Spenden“ diverser elektrischer und elektronischer Geräte vom Fahrrad bis zum Fernseher, vom Rasenmäher bis zum Motorroller. Diese Zettel enthalten weder Adresse noch Telefonnummer und Ansprechpartner. Die WAS appelliert daher eindringlich, sich an die bestehende gesetzliche Regelung zu halten – zumal diese nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

Spezifische Informationen zur Abgabe und Rücknahme ausgedienter elektrischer und elektronischer Altgeräte finden sich im Entsorgungsplaner der WAS sowie im Internetangebot unter www.was-wolfsburg.de. Telefonisch gibt die Abfallberatung unter 05361 28-3222 gerne Auskünfte.

Foto: oh/Zyklothymian

Kategorie
Schlagwörter