Alte Heizöltanks müssen geprüft werden

Alte Heizöltanks müssen geprüft werden

Die Untere Wasserbehörde der Stadt Wolfsburg schreibt ab Juni 2020 zahlreiche, weitere BetreiberInnen von alten Heizöltanks an, die bisher noch kein Schreiben erhalten haben.

Die Tanks müssen durch anerkannte Sachverständige geprüft werden.
Betroffen sind oberirdische Heizöltankanlagen mit einem Füllvolumen von 1.000 Litern bis 10.000 Litern, die vor dem 17. Dezember 1997 errichtet und/oder die bisher noch nie von einer sachverständigen Stelle geprüft worden sind.
Mehr als 300 BetreiberInnen in den Ortsteilen Almke, Barnstorf und Reislingen wurden bereits angeschrieben. Inzwischen wurden diese Heizölanlagen zum weitaus größten Teil geprüft.

Geprüft wird gemäß der aktuell geltenden gesetzlichen Standards. Dies kann zur Folge haben, dass alte Tanks nachgerüstet werden müssen. Stellen die Sachverständigen an der Tankanlage erhebliche oder gefährliche Mängel fest, müssen die EigentümerInnen diese durch einen Fachbetrieb nach dem Wasserhaushaltsgesetz beseitigen lassen.

Sofern eine Heizölanlage nicht mehr genutzt wird, sollte dies der Unteren Wasserbehörde der Stadt Wolfsburg gemeldet werden, um unnötigen Aufwand oder Kosten zu vermeiden. Weitere Informationen auf www.wolfsburg.de/heizoel.

Hintergrund: Heizöltanks, die vor dem 17. Dezember 1997 installiert worden sind, unterlagen bei ihrer ersten Inbetriebnahme noch keiner Überprüfungspflicht. Diese galt lediglich für alle unterirdischen Tanks sowie Lagertanks mit einem Füllvolumen über 10.000 Litern. Seit 1997 gilt die erstmalige Prüfpflicht vor der Inbetriebnahme auch für alle oberirdischen Heizöltankanlagen mit einem Füllvolumen von 1.000 Litern bis 10.000 Litern. In Wolfsburg wurde eine nachträgliche Inbetriebnahmeprüfung bereits bestehender Anlagen seinerzeit nicht veranlasst.

In einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Braunschweig wurde festgelegt, dass die Prüfpflicht auch für bestehende Anlagen gilt und nachzuholen ist, da gerade Altanlagen eine Gefährdung für die Oberflächengewässer und das Grundwasser darstellen können.
Die Prüfung der alten Heizöltanks durch Sachverständige liegt daher auch im Interesse der jeweiligen Betreiber*innen, denen bei einem Defekt der Anlage erhebliche Sanierungskosten entstehen können.

Foto: oh/geralt

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