Anlieger*innenpflichten im Winter

Anlieger*innenpflichten im Winter

Schneeräumen und Streuen vor der eigenen Haustür.


Aufgrund der extremen Wetterlage der vergangenen Tage informiert die Stadt noch einmal die Bürger*innen über die Anlieger*innenpflichten im Winter. Mit Blick auf die Wetterprognose drohen sonst an Stellen, wo noch lockerer Schnee nicht geräumt wird, feste Eisflächen, die dann auch nicht mehr zu räumen sind.

Nach der Verordnung über Art und Umfang der Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Wolfsburg sind die Anlieger*innen für die Schneeräumung und Streupflicht bis zu einer Breite von 1,50 Meter auf den Gehwegen verpflichtet. Die Pflicht bezieht sich auf die Gehwege entlang des gesamten Grundstücks. Darüber hinaus ist auch die Straßenfläche bis zur Straßenmitte freizuhalten. Ausgenommen davon sind Straßen, die grundsätzlich durch die Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (WAS) gereinigt bzw. geräumt werden und für die von den Anlieger*innen entsprechende Straßenreinigungsgebühren für Winterreinigung gezahlt werden.
Bei der Reinigung ist zu beachten, dass der Schnee nicht verkehrsbehindernd gelagert bzw. den Nachbar*innen zugekehrt wird. Der Räumpflicht ist an Werktagen bis 7:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8:00 Uhr nachzukommen. Der Winterdienst ist bis 20.00 Uhr aufrechtzuerhalten. Bei Glätte ist mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln zu streuen.
 
Auch beim Parken ist den besonderen Straßenverhältnissen Rechnung zu tragen. An Straßenstellen, die durch Schnee enger geworden sind, ist zu beachten, dass eine Restbreite von 3 Meter notwendig ist, ansonsten besteht in diesen Straßen ein gesetzliches Parkverbot.
Wer seiner Räumpflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Nicht zu befahrende Straßen stellen für alle Verkehrsteilnehmer*innen ein Problem dar, sei es Anlieger*innen, Fahrzeuge der Müllabfuhr oder solche der Post- und Paketdienste. Insbesondere die Müllabfuhr wird in Fällen in denen die Straße nicht zu befahren ist, keinen Abtransport von Abfall vornehmen.   

Stadtrat Andreas Bauer, Dezernent für Bürgerdienste, Finanzen und Brand- und Katastrophenschutz: „In der Vergangenheit hat die Stadt in der Regel zunächst das Gespräch mit den Bürger*innen geführt, die ihrer Räumpflicht nicht nachgekommen sind, den Flyer „Winterdienst“ zur Verfügung gestellt und erst bei völliger Ignoranz ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Allerdings waren da die Schneemassen nicht so massiv wie derzeit. Da es zurzeit schwierig ist seiner Räumpflicht uneingeschränkt nachzukommen, halte ich dieses generelle Vorgehen allerdings aufgrund der extremen Witterung für ungeeignet. Wir werden mit Augenmaß die jeweiligen Einzelfälle betrachten.“
 
Foto: oh/Bru-nO
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