Anliegerpflichten im Winter

Anliegerpflichten im Winter

Schneeräumen und Streuen vor der eigenen Haustür.

Nach der Verordnung über Art und Umfang der Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Wolfsburg sind die Anlieger für die Schneeräumung und Streupflicht bis zu einer Breite von 1,50 Meter auf den Gehwegen verpflichtet. Die Pflicht bezieht sich auf die Gehwege entlang des gesamten Grundstücks. Darüber hinaus ist auch die Straßenfläche bis zur Straßenmitte freizuhalten. Ausgenommen davon sind Straßen, die grundsätzlich durch die Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (WAS) gereinigt bzw. geräumt werden und für die von den Anliegern entsprechende Straßenreinigungsgebühren gezahlt werden.

Bei der Reinigung ist zu beachten, dass der Schnee nicht verkehrsbehindernd gelagert bzw. dem Nachbarn zugekehrt wird. Der Räumpflicht ist an Werktagen bis 7:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8:00 Uhr nachzukommen. Der Winterdienst ist bis 20.00 Uhr aufrechtzuerhalten. Bei Glätte ist mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln zu streuen.

Auch beim Parken ist den besonderen Straßenverhältnissen Rechnung zu tragen. An Straßenstellen, die durch Schnee enger geworden sind, ist zu beachten, dass eine Restbreite von 3 Meter notwendig ist, ansonsten besteht in diesen Straßen ein gesetzliches Parkverbot.
 
Foto: oh/Bru-nO
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