Fördermittel für Eigentümer

Fördermittel für Eigentümer

Stadt bezuschusst denkmalgerechte Sanierungen an Privatgebäuden

Für Eigentümer von Denkmälern oder besonders erhaltenswerten Bauten findet in diesem Jahr nach kurzer Pause wieder die Zuschussaktion der Stadt Wolfsburg statt. Finanziell gefördert werden bauliche Arbeiten an denkmalgeschützten Gebäuden und Anlagen sowie an Objekten, die in den historischen Ortskernen von Fallersleben und Vorsfelde liegen und hier durch eine Erhaltungssatzung geschützt sind. Förderanträge sind auch möglich für Eigentümer von Bauten, für die eine Bescheinigung besonders erhaltenswerter Bausubstanz ausgestellt wurde.

Finanziell unterstützt werden durch die freiwilligen Fördermittel der Stadt nur Vorhaben an Privatgebäuden. Damit möchte die Stadt die besonderen Bemühungen von Eigentümer für ihre Objekte anerkennen. Dafür stehen voraussichtlich 50.000 Euro im Förderjahr 2022 zur Verfügung. Die Mittel sind noch abhängig von der Freigabe des Haushalts, die für Anfang September erwartet wird.

Ein formloser Förderantrag in digitaler Form ist für eine Berücksichtigung im Rahmen der Zuschussaktion ausreichend. Dafür sind die entsprechenden Rechnungen nach Abschluss des genehmigten Bauprojektes bei der Unteren Denkmalschutzbehörde einzureichen und der bauliche Zustand vor und nach den Arbeiten fotografisch zu dokumentieren. Stichtag ist dieses Jahr der 14. Oktober. Eine externe Kommission von Denkmal- und Heimatpflegern entscheidet dann über die Förderfähigkeit und die Höhe der Zuwendung.

Alle Fragen zu den Zuschussmitteln beantwortet die Untere Denkmalschutzbehörde unter Telefon (05361) 28-2969 oder per E-Mail an susanne.dreissigacker@stadt.wolfsburg.de.

Foto: oh/Didgeman

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