Fuhrenkamp: Bauland noch nicht fix

Fuhrenkamp: Bauland noch nicht fix

Stadt treibt Planungen voran und hält an Ziel fest

Das Baugebiet Fuhrenkamp wird sukzessive vorangebracht. Nachdem durch die Befragung der Bestandseigentümer*innen und dem Ratsbeschluss vom 6. Dezember 2023 klar war, für welche Gartenareale an der Umwandlung in Bauland festgehalten wird, läuft in der Verwaltung nun die Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes.

„Es ist nach wie vor unser Ziel, im Fuhrenkamp Baurecht zu schaffen. Aktuell ist das aber noch nicht der Fall, da noch einige wichtige Fragen zu klären sind und der politische Entscheidungsprozess nicht abgeschlossen ist. Ich bitte deswegen darum, dass Anliegerinnen und Anlieger sowie Interessierte für weitere Schritte das Ende des Verfahrens abwarten“, erklärt Kai-Uwe Hirschheide, Erster Stadtrat und Stadtbaurat.

Der ursprüngliche Entwurf des Büros CityFörster wurde erstmalig im März 2022 der Öffentlichkeit vorgestellt. Aus der Bürgerschaft und der Ortspolitik kamen im Anschluss zahlreiche Anmerkungen wie auch konkrete Wünsche für das künftige Baugebiet. So wurden insbesondere die baulichen Höhen und Gebäudetypologie diskutiert. In den letzten Monaten sind jetzt in einzelnen Arealen die Baustrukturen weiterentwickelt worden. Ebenso wurde das Erschließungssystem überarbeitet. Dieser Zwischenstand wird am Donnerstag, 11. April, in Vorsfelde auch den Bürger*innen vorgestellt. 

Öffentlichkeit wird beteiligt – Pläne konkretisiert

Wie mit weiteren Anregungen umgegangen wird, welche die Stadtverwaltung im Rahmen der Infoveranstaltung in Vorsfelde erreichen könnten, ist Teil der fortlaufenden Arbeit der Stadtplanung. Exemplarisch besteht zum Beispiel die Forderung nach einer Brücke zur Anbindung der Fußgänger*innen und Radfahrer*innen an Vorsfelde.

Auch für die Bestandsgärten Heidkämpe, Heidkämpe Süd und Birkenheide erfolgt aktuell eine Konkretisierung der Anforderungen an die Feuerwehrflächen in Abstimmung mit der Berufsfeuerwehr der Stadt. Hier wird es demnächst Termine in den Gartenvereinen zum genaueren Platzbedarf geben. Die Verwaltung hatte in den Anschreiben in 2023 zusagt, über neuere Planungsstände entsprechend zu informieren.

Ein wichtiger Zwischenschritt im fortlaufenden Prozess ist nun die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger*innen öffentlicher Belange. Bis zum 5. Mai besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung über allgemeine Ziele und Zwecke der Planungen zu informieren. Ausgelegt sind die Dokumente im dritten Obergeschoss des Rathauses B. Auch online können die Pläne auf mein.wolfsburg.de/buergermitwirkung sowie unter wolfsburg.de/bebauungsplaene eingesehen werden. 

Noch besteht kein Baurecht

Im Zusammenhang mit dem Fuhrenkamp kursieren jedoch auch Fehlinformationen. Noch besteht kein Baurecht, welches mehr zulässt als die bestehenden Bebauungspläne mit der Festsetzung als Gartenland beziehungsweise Erholungsgebiet. Grundstücksver- oder ankäufe in diesem Zusammenhang können demnach nicht unter der Garantie getätigt werden, künftig in den einzelnen Bereichen des Fuhrenkamps auch bauen zu können. Der Rat der Stadt hat im politischen Beschluss von Ende 2023 die Stadtverwaltung lediglich mit der weiteren Planung des Baulandes beauftragt (sogenannter Planungsbeschluss).

Foto: AdobeStock

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